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540b CH-LU

§ 14 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Abschluss des Bachelorstudiums

Studieninhalte - Bachelorstudium
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§ 14 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Abschluss des Bachelorstudiums

1. Das Bachelorstudium schliesst ab, wer

a. das Assessment (§ 11) und das Aufbaustudium (§ 13) bestanden hat und

b. im Abschlusssemester sowie während mindestens eines weiteren Semesters nach bestandenem Assessment an der Fakultät immatrikuliert war.

2. Aus den benoteten Leistungen des Bachelorstudiums wird eine Gesamtnote (Notendurchschnitt) sowie ein Gesamtprädikat errechnet.

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