§ 12 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Gegenstand des Aufbaustudiums
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Gegenstand des Aufbaustudiums
1. Das Aufbaustudium weist einen Umfang von 120 Credits auf. Es soll im Vollzeitstudium nach vier Semestern beendet werden.
2. Das Aufbaustudium besteht aus folgenden Modulen
a. Privatrecht (Obligationenrecht Besonderer Teil, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht) mit Übungen,
b. Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht, Europarecht) mit Übungen,
c. Strafrecht (Besonderer Teil) mit Übungen,
d. Verbundveranstaltung (fächerübergreifende Veranstaltung zu ausgewählten Inhalten aus dem Assessment und dem Aufbaustudium),
e. Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie/Rechtsökonomie),
f. Zivilverfahrensrecht (Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht) mit Übungen,
g. Öffentliches Verfahrensrecht mit Übungen,
h. Strafverfahrensrecht mit Übungen,
i. Handels- und Gesellschaftsrecht mit Übungen,
j. Proseminar,
k. Seminar.
3. Die Leistungskontrollen für die Module Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht bestehen aus je einer benoteten schriftlichen Prüfung sowie einer mit «passed/failed» bewerteten schriftlichen Falllösung in einem der drei Module. Die schriftliche Falllösung wird im Rahmen einer Übung absolviert. Die Leistungskontrollen für diese drei Module umfassen auch die im Assessment vermittelten Inhalte dieser Fächer.
4. Die Fakultät bestimmt die Anzahl Credits für die einzelnen Module des Aufbaustudiums sowie die Art der Leistungskontrollen und der Bewertung.