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CH-LU
§ 8 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Delegierte
Organisation der Fakultät - Weitere Organisationseinheiten der Fakultät
§ 8 Fakultätsreglement RF · Delegierte
1. Die Fakultätsleitung und das Dekanat werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Weiterentwicklung der Fakultätsstrategie von Delegierten unterstützt.
2. Die Dekanin oder der Dekan ernennt die Delegierten und bezeichnet deren Aufgaben. Die Amtszeit der Delegierten beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Die Fakultätsversammlung kann Ausnahmen beschliessen.
3. Die Delegierten arbeiten in ihren Aufgabenbereichen mit der Dekanatsverwaltung zusammen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Dekanin oder der Dekan.
4. Die Delegierten erstatten der Dekanin oder dem Dekan regelmässig Bericht über ihre Tätigkeiten.