540a
CH-LU
§ 7 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Fakultätsleitung
Organisation der Fakultät - Leitungsorgane der Fakultät
§ 7 Fakultätsreglement RF · Fakultätsleitung
1. Die Fakultätsleitung setzt sich gemäss § 23 des Universitätsstatuts aus den folgenden Leitungspersonen zusammen
a. Dekanin oder Dekan,
b. Prodekaninnen und Prodekane,
c. Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager.
2. Die Fakultätsleitung
a. unterstützt die Dekanin oder den Dekan in der strategischen Planung und operativen Leitung der Fakultät,
b. erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Dekanin oder des Dekans,
c. unterstützt und berät die Dekanin oder den Dekan bei der Vorbereitung der Geschäfte der Fakultätsversammlung,
d. erfüllt weitere Aufgaben.
3. Die Dekanin oder der Dekan kann zu den Sitzungen der Fakultätsleitung Delegierte und weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.