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540a CH-LU

§ 6 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager

Organisation der Fakultät - Leitungsorgane der Fakultät
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§ 6 Fakultätsreglement RF · Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager

1. Die Fakultätsversammlung wählt auf Antrag der Dekanin oder des Dekans eine Fakultätsmanagerin oder einen Fakultätsmanager. Sie oder er ist dem Dekan oder der Dekanin unterstellt.

2. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager berät und unterstützt die Dekanin oder den Dekan in organisatorischen, personellen, strategischen und operativen Angelegenheiten.

3. Ihr oder ihm obliegen insbesondere

a. die Koordination der Aufgaben der Fakultätsleitung im Auftrag der Dekanin oder des Dekans,

b. die Vorbereitung der Sitzungen der Fakultätsversammlung,

c. die Vorbereitung des Budgets, der Jahresrechnung und der Leistungsvereinbarung sowie die fakultäre Bedarfsplanung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

d. die Vorbereitung und Koordination der fakultären Berichterstattungen im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung und der Qualitätssicherung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

e. die Kommunikation und das Studienmarketing,

f. die Planung des Angebots der Lehrveranstaltungen sowie der Prüfungssessionen im Hinblick auf die Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

g. die Studienberatung und die Studierendenadministration,

h. die Planung von studentischen Zusatzangeboten, insbesondere in den Bereichen Mobilität, Begabtenförderung und Karriereförderung,

i. weitere von der Dekanin oder dem Dekan übertragene Aufgaben.

4. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager eine Dekanatsverwaltung (Dekanat) unterstellt, die von ihr oder ihm geführt wird. Sie oder er bestimmt eine Stellvertretung aus dem Kreis der Dekanatsverwaltung.

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