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540a CH-LU

§ 2 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Leitprinzipien der Verwaltung

Aufgaben und Leitprinzipien
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§ 2 Fakultätsreglement RF · Leitprinzipien der Verwaltung

1. Die Fakultät richtet sich bei der Erfüllung ihrer organisatorischen Aufgaben an den folgenden Leitprinzipien aus

a. Orientierung der Selbst- und Dekanatsverwaltung an den Bedürfnissen der Studierenden und des in Lehre und Forschung tätigen Personals,

b. Einrichtung schlanker Strukturen sowie flexibler Prozesse zur effizienten Erfüllung von Führungs- und Verwaltungsaufgaben,

c. gemeinsames und gleichmässig verteiltes Engagement der Professorinnen und Professoren in der Selbstverwaltung,

d. Transparenz der Prozesse und Aufgabenverteilung.

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