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CH-LU
§ 2 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Leitprinzipien der Verwaltung
Aufgaben und Leitprinzipien
§ 2 Fakultätsreglement RF · Leitprinzipien der Verwaltung
1. Die Fakultät richtet sich bei der Erfüllung ihrer organisatorischen Aufgaben an den folgenden Leitprinzipien aus
a. Orientierung der Selbst- und Dekanatsverwaltung an den Bedürfnissen der Studierenden und des in Lehre und Forschung tätigen Personals,
b. Einrichtung schlanker Strukturen sowie flexibler Prozesse zur effizienten Erfüllung von Führungs- und Verwaltungsaufgaben,
c. gemeinsames und gleichmässig verteiltes Engagement der Professorinnen und Professoren in der Selbstverwaltung,
d. Transparenz der Prozesse und Aufgabenverteilung.