Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540a CH-LU

§ 10 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Fachbereiche

Organisation der Fakultät - Weitere Organisationseinheiten der Fakultät
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Fakultätsreglement RF · Fachbereiche

1. Die Fakultät ist zur Organisation und Durchführung der Lehre und Leistungsnachweise in folgende Fachbereiche gegliedert

1. Grundlagen des Rechts,

2. Privatrecht,

3. Öffentliches Recht,

4. Strafrecht.

2. Die Fachbereiche setzen sich aus den Professuren der entsprechenden Rechtsgebiete zusammen und organisieren sich selbst. Doppelmitgliedschaften sind möglich. Kann der Fachbereich keinen Vorsitz ernennen, so bestimmt die Dekanin oder der Dekan den Vorsitz.

3. Die Fachbereiche informieren die Fakultätsversammlung über die Einführung, Änderung und Aufhebung von Lehrveranstaltungen im Masterstudium.

← § 9 Fakultätsreglement RF Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Aufgaben der Fakultät § 11 Fakultätsreglement RF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →