Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
540a CH-LU

§ 1 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Aufgaben der Fakultät

Aufgaben und Leitprinzipien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Fakultätsreglement RF · Aufgaben der Fakultät

1. Die Fakultät erfüllt im Bereich der Rechtswissenschaft die Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung, Dienstleistung und Nachwuchsförderung gemäss § 20 des Universitätsstatuts.

2. Die Fakultät strebt in all ihren Aufgabenbereichen nach Exzellenz. Sie sorgt dafür, dass in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird.

Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Aufgaben der Fakultät § 2 Fakultätsreglement RF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →