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CH-LU
§ 1 Reglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement RF) - Aufgaben der Fakultät
Aufgaben und Leitprinzipien
§ 1 Fakultätsreglement RF · Aufgaben der Fakultät
1. Die Fakultät erfüllt im Bereich der Rechtswissenschaft die Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung, Dienstleistung und Nachwuchsförderung gemäss § 20 des Universitätsstatuts.
2. Die Fakultät strebt in all ihren Aufgabenbereichen nach Exzellenz. Sie sorgt dafür, dass in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird.