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54 CH-LU

§ 6 Verordnung über die Massnahmen bei einem grösseren Stellenabbau (Sozialplan) - Personalfluktuation

Massnahmen im Sozialplan - Vorsorgliche Massnahmen
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§ 6 Sozialplan · Personalfluktuation

1. Als erste vorsorgliche Massnahme ist die Personalfluktuation auszunützen.

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