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54 CH-LU

§ 24 Verordnung über die Massnahmen bei einem grösseren Stellenabbau (Sozialplan) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 24 Sozialplan · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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