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54 CH-LU

§ 22 Verordnung über die Massnahmen bei einem grösseren Stellenabbau (Sozialplan) - Aufgaben des Begutachtungsgremiums

Zuständigkeiten
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§ 22 Sozialplan · Aufgaben des Begutachtungsgremiums

1. Das Begutachtungsgremium hat folgende Aufgaben

a. Stellungnahme zuhanden des Regierungsrates über die Anwendung des Sozialplans gemäss § 3 sowie das besondere Bewilligungsverfahren bei Stellenbesetzungen gemäss § 8,

b. Antragstellung an den Regierungsrat in Härtefällen gemäss § 18,

c. Stellungnahme im konkreten Einzelfall zuhanden der zuständigen Behörde gemäss § 20,

d. jährliche Berichterstattung an den Regierungsrat über den Vollzug des Sozialplans.

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