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CH-LU
§ 22 Verordnung über die Massnahmen bei einem grösseren Stellenabbau (Sozialplan) - Aufgaben des Begutachtungsgremiums
Zuständigkeiten
§ 22 Sozialplan · Aufgaben des Begutachtungsgremiums
1. Das Begutachtungsgremium hat folgende Aufgaben
a. Stellungnahme zuhanden des Regierungsrates über die Anwendung des Sozialplans gemäss § 3 sowie das besondere Bewilligungsverfahren bei Stellenbesetzungen gemäss § 8,
b. Antragstellung an den Regierungsrat in Härtefällen gemäss § 18,
c. Stellungnahme im konkreten Einzelfall zuhanden der zuständigen Behörde gemäss § 20,
d. jährliche Berichterstattung an den Regierungsrat über den Vollzug des Sozialplans.