Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
54 CH-LU

§ 13 Verordnung über die Massnahmen bei einem grösseren Stellenabbau (Sozialplan) - Abfindung

Massnahmen im Sozialplan - Geldwerte Leistungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Sozialplan · Abfindung

1. Voraussetzung, Anspruch und Höhe der Abfindungsleistungen richten sich nach § 25 des Personalgesetzes vom 26. Juni 2001 sowie nach § 32 der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 24. September 2002.

2. ...

← § 12 Sozialplan Verordnung über die Massnahmen bei einem grösseren Stellenabbau (Sozialplan) - Ziel des Sozialplans § 14 Sozialplan →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →