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CH-LU
§ 9 Reglement betreffend Ausstand in Berufungs- und Beförderungsverfahren sowie in Verfahren auf Verleihung von Titeln (Reglement Ausstand UniLU) - Übergangsrecht
§ 9 Reglement Ausstand UniLU · Übergangsrecht
1. Dieses Reglement ersetzt in seinem Geltungsbereich und mit seinem Inkrafttreten alle bisherigen Richtlinien und Regelungen der Universität Luzern.
2. Die Änderungen vom 10. Dezember 2025 sind auch für zu diesem Zeitpunkt laufende Verfahren anwendbar.