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539u CH-LU

§ 3 Reglement betreffend Ausstand in Berufungs- und Beförderungsverfahren sowie in Verfahren auf Verleihung von Titeln (Reglement Ausstand UniLU) - Persönlicher Anwendungsbereich

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§ 3 Reglement Ausstand UniLU · Persönlicher Anwendungsbereich

1. Bei Vorliegen eines Ausstandsgrundes sind die Mitglieder der mit der Berufung, Beförderung oder Titelverleihung befassten Gremien und beratend beigezogene Personen sowie Gutachterinnen und Gutachter zum Ausstand verpflichtet.

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