539u
CH-LU
§ 3 Reglement betreffend Ausstand in Berufungs- und Beförderungsverfahren sowie in Verfahren auf Verleihung von Titeln (Reglement Ausstand UniLU) - Persönlicher Anwendungsbereich
§ 3 Reglement Ausstand UniLU · Persönlicher Anwendungsbereich
1. Bei Vorliegen eines Ausstandsgrundes sind die Mitglieder der mit der Berufung, Beförderung oder Titelverleihung befassten Gremien und beratend beigezogene Personen sowie Gutachterinnen und Gutachter zum Ausstand verpflichtet.