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CH-LU
§ 2b Reglement betreffend Ausstand in Berufungs- und Beförderungsverfahren sowie in Verfahren auf Verleihung von Titeln (Reglement Ausstand UniLU) - Beurteilungsmassstäbe
§ 2b Reglement Ausstand UniLU · Beurteilungsmassstäbe
1. Entscheidend für das Vorliegen eines Ausstandsgrundes gemäss § 2 Absatz 2 oder § 2a ist nicht, ob sich eine Person befangen fühlt, sondern ob aus objektiven Gründen und aus einer Aussenperspektive der Anschein der Befangenheit besteht.
2. Für die Beurteilung, ob eine akademische Verbindung gemäss § 2a einen Ausstandsgrund begründet, sind insbesondere die Intensität und die Aktualität der Verbindung massgebend.