§ 2 Reglement betreffend Ausstand in Berufungs- und Beförderungsverfahren sowie in Verfahren auf Verleihung von Titeln (Reglement Ausstand UniLU) - Ausstandsgründe
§ 2 Reglement Ausstand UniLU · Ausstandsgründe
1. Für Personen, die an den in § 1 Absatz 1 genannten Verfahren sowie Strukturberichten und Ausschreibungstexten gemäss § 1 Absatz 3 mitwirken, sind die Ausstandsgründe gemäss § 14 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege massgebend.
2. Ein Anschein der Befangenheit aus einem anderen sachlich vertretbaren Grund gemäss § 14 Absatz 1g VRG ist insbesondere bei einer Person zu bejahen, die
a. * ...
b. * in einem Arbeits- oder einem ähnlichen Verhältnis zu einer Kandidatin oder einem Kandidaten steht und ein Abhängigkeitsverhältnis besteht,
c. mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine enge Freundschaft pflegt oder wenn ernsthafte Konflikte bestehen,
d. sich öffentlich in einer Weise über eine Kandidatin oder einen Kandidaten geäussert hat, die sie oder ihn als befangen erscheinen lässt,
e. * ...
f. * ...
g. * erhebliche persönliche Interessen am Verfahrensausgang, insbesondere an der Berufung oder Nichtberufung einer bestimmten Kandidatin oder eines bestimmten Kandidaten hat,
h. mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten in einem erheblichen, über das übliche Mass hinausgehenden wissenschaftlichen Konkurrenzverhältnis steht.
3. ...
4. ...