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CH-LU
§ 8 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Digitale Transformation» - Finanzen und Personal
§ 8 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Digitale Transformation» · Finanzen und Personal
1. Dem UFZ Digitale Transformation stehen für die Erfüllung seiner Aufgaben die von der Rektorin oder vom Rektor im Budget vorgesehenen Mittel zur Verfügung (§ 29 Abs. 4 Universitätsstatut). Das UFZ wird als Kostenstelle geführt.
2. Das UFZ Digitale Transformation verfügt über ein Sekretariat, das der oder dem Vorsitzenden der Zentrumsleitung unterstellt ist.
3. Die Mitglieder des UFZ Digitale Transformation arbeiten im Rahmen ihrer Anstellungen an der Universität für das UFZ. Für die Zentrumsleitung werden keine zusätzlichen Entschädigungen ausbezahlt.