§ 6 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Digitale Transformation» - Mitgliederversammlung
§ 6 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Digitale Transformation» · Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Professorinnen und Professoren, die Mitglieder des UFZ Digitale Transformation sind.
2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Vorbehalten bleiben Beschlüsse auf dem Zirkularweg, welche zu ihrer Gültigkeit eine ausdrückliche oder stillschweigende Stimmabgabe durch die Mitglieder erfordern.
3. Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung den Stichentscheid.
4. Die ordentlichen Mitgliederversammlungen werden von der Zentrumsleitung einberufen. Die Mitglieder können jederzeit ausserordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
5. Die Mitgliederversammlung ist vorbehältlich der Kompetenzzuweisungen an die Zentrumsleitung zuständig für alle Entscheidungen des UFZ Digitale Transformation.