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§ 5 Reglement zur Verleihung von Titeln an der Universität Luzern - Honorarprofessur

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§ 5 Reglement zur Verleihung von Titeln an der Universität Luzern · Honorarprofessur

1. Eine Honorarprofessur kann an promovierte Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen um ein Wissenschaftsgebiet verdient gemacht haben und die zur Universität Luzern seit längerer Zeit in einer besonders engen Verbindung stehen, insbesondere durch eine Lehrtätigkeit.

2. Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren verlieren das Recht zur Titelführung, wenn die besonders enge Verbindung zur Universität Luzern nicht mehr besteht.

3. Eine Honorarprofessur kann auch einer Professorin oder einem Professor der Universität Luzern verliehen werden, die oder der eine Stelle ausserhalb einer universitären Hochschule ohne Professorentitel übernimmt und deren weitere Verbindung mit der Universität im gegenseitigen Interesse liegt.

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