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539r CH-LU

§ 4 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Gesundheit und Gesellschaft» - Austritt

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§ 4 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Gesundheit und Gesellschaft» · Austritt

1. Mitglieder können jederzeit aus dem UFZ Gesundheit und Gesellschaft austreten, sofern der Austritt mit den Verantwortlichkeiten des Mitglieds innerhalb des UFZ (z.B. für laufende Forschungsprojekte) vereinbar ist.

2. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Universität erfolgt automatisch der Austritt aus dem UFZ.

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