§ 3 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Gesundheit und Gesellschaft» - Mitglieder
§ 3 Organisationsreglement Universitäres Forschungszentrum «Gesundheit und Gesellschaft» · Mitglieder
1. Das UFZ Gesundheit und Gesellschaft besteht aus den in seinem Themenbereich tätigen Instituten und Zentren der Universität Luzern mit ihren jeweiligen Mitgliedern, soweit diese als Professorinnen oder Professoren an der Universität angestellt sind.
2. An der Universität angestellte Professorinnen oder Professoren, die nicht Mitglied eines dem UFZ Gesundheit und Gesellschaft angehörenden Instituts oder Zentrums sind, werden von der Zentrumsleitung (vgl. § 7) auf Antrag als Mitglieder aufgenommen, wenn sie in ihren Forschungs- und Lehrtätigkeiten einen Schwerpunkt im Themenbereich des UFZ aufweisen.
3. Die Zentrumsleitung kann wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Lehr- und Forschungsbeauftragte der Universität zu den Sitzungen des UFZ einladen und zur Erfüllung der Aufgaben des UFZ beiziehen.