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§ 8 Organisationsreglement zur Ermittlung des Antrages für die Wahl der Rektorin oder des Rektors - Weiterleitung und Protokoll
§ 8 Organisationsreglement zur Ermittlung des Antrages für die Wahl der Rektorin oder des Rektors · Weiterleitung und Protokoll
1. Das Protokoll wird während zehn Tagen zuhanden der Mitglieder der Wahlversammlung im Rektoratssekretariat zur Einsichtnahme aufgelegt. Erfolgt in dieser Frist keine Einrede, so gilt es als genehmigt.
2. Die oder der Vorsitzende der Wahlversammlung unterbreitet den Wahlantrag dem Universitätsrat.