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539q CH-LU

§ 3 Organisationsreglement zur Ermittlung des Antrages für die Wahl der Rektorin oder des Rektors - Massnahmen zur Erweiterung des Kreises der Kandidaturen

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§ 3 Organisationsreglement zur Ermittlung des Antrages für die Wahl der Rektorin oder des Rektors · Massnahmen zur Erweiterung des Kreises der Kandidaturen

1. Die Findungskommission entscheidet darüber, ob zur Erweiterung des Kreises der Kandidaturen bestimmte Persönlichkeiten aus der Universität Luzern oder aus einer anderen Universität zur Bewerbung eingeladen werden sollen.

2. Den internen Bewerberinnen und Bewerbern werden die Massnahmen zur Erweiterung des Kreises der Kandidaturen bekannt gegeben.

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