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CH-LU
§ 7 Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (Ethik-Board-Reglement) - Wissenschaftliches Sekretariat
Organe und Verfahren
§ 7 Ethik-Board-Reglement · Wissenschaftliches Sekretariat
1. Die Arbeit des Ethik-Boards wird soweit notwendig durch ein wissenschaftliches Sekretariat unterstützt. Dieses bereitet die Stellungnahmen des Ethik-Boards vor, führt Statistiken über dessen Tätigkeiten und berät Forschende im Hinblick auf die Einreichung von Anträgen.
2. Das wissenschaftliche Sekretariat ist der Präsidentin oder dem Präsidenten des Ethik-Boards unterstellt.