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539p CH-LU

§ 4 Reglement zur Gewährleistung der Integrität von Studienteilnehmenden (Ethik-Board-Reglement) - Inhalt der Stellungnahme

Überprüfung und Stellungnahme
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§ 4 Ethik-Board-Reglement · Inhalt der Stellungnahme

1. Je nach Ergebnis der Überprüfung kann die Stellungnahme des Ethik-Boards wie folgt lauten

a. Befürwortung des Forschungsprojekts ohne Auflagen,

b. Befürwortung des Forschungsprojekts mit Auflagen,

c. Ablehnung des Forschungsprojekts mit der Möglichkeit, das Projekt unter Einhaltung bestimmter Auflagen wieder einzureichen,

d. Ablehnung des Forschungsprojekts ohne Möglichkeit zur Wiedereinreichung,

e. Nichteintreten auf das Überprüfungsgesuch.

2. Das Ethik-Board kann der Rektorin oder dem Rektor beantragen, die Durchführung eines diesem Reglement unterstehenden Forschungsprojekts, das keine befürwortende Stellungnahme erhalten hat, mittels Weisung zu untersagen.

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