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CH-LU
§ 9 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Offenlegung
Transparenz
§ 9 Fundraising Policy UniLU · Offenlegung
1. Donationen über 10 000 Franken werden im Geschäftsbericht (Jahresbericht) der Universität publiziert. Dies gilt auch dann, wenn Spenden von der Universitätsstiftung entgegengenommen und für die Universität verwaltet werden (§ 5 Abs. 2).
2. Im Übrigen richtet sich die Offenlegung der gestützt auf diese Policy eingeworbenen Drittmittel nach der Verordnung des Regierungsrates über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Kantonalen Gesetzes über den Schutz von Personendaten.