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539o CH-LU

§ 6 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen

Zuständigkeit
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§ 6 Fundraising Policy UniLU · Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen

1. Spenden und Sponsoringbeiträge werden unter Vorbehalt von Absatz 2 von der Universität entgegengenommen.

2. Die Universität kann mit der Universitätsstiftung eine Vereinbarung betreffend die Entgegennahme von Spenden und deren Verwaltung für die Universität durch die Universitätsstiftung treffen.

a. * ...

b. * ...

c. * ...

3. Die Universitätsstiftung nimmt keine Sponsoringbeiträge zugunsten der Universität entgegen.

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