539o
CH-LU
§ 6 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen
Zuständigkeit
§ 6 Fundraising Policy UniLU · Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen
1. Spenden und Sponsoringbeiträge werden unter Vorbehalt von Absatz 2 von der Universität entgegengenommen.
2. Die Universität kann mit der Universitätsstiftung eine Vereinbarung betreffend die Entgegennahme von Spenden und deren Verwaltung für die Universität durch die Universitätsstiftung treffen.
a. * ...
b. * ...
c. * ...
3. Die Universitätsstiftung nimmt keine Sponsoringbeiträge zugunsten der Universität entgegen.