539o
CH-LU
§ 5 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Fundraisingaktivitäten
Zuständigkeit
§ 5 Fundraising Policy UniLU · Fundraisingaktivitäten
1. Die Organisationseinheiten der Universität sind unter Beachtung aller universitären und übergeordneten Vorgaben, einschliesslich ethischer und fachlicher Standards und unter Vorbehalt von Absatz 2 frei, Fundraising für die Erfüllung ihrer universitären Aufgaben zu betreiben.
2. Sie informieren die Rektorin oder den Rektor frühzeitig über ihre entsprechenden Aktivitäten zwecks Gewährleistung einer zentralen Koordination von Fundraisingaktivitäten von überfakultärer und gesamtuniversitärer Bedeutung.