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CH-LU
§ 4 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Grundsätze des Fundraising
Grundsätze
§ 4 Fundraising Policy UniLU · Grundsätze des Fundraising
1. Spenden und Sponsoringbeiträge dürfen die Freiheit von Forschung und Lehre, d.h. deren Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit, nicht beeinträchtigen.
2. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Universität dürfen durch das Fundraising nicht gefährdet werden, und das Fundraising muss mit der Strategie der Universität kohärent sein.
3. Spenden und Sponsoringbeiträge sind für die universitären Aufgaben zu verwenden. Die Universität sorgt für deren zweckkonforme Verwendung.
4. Die Universität trifft geeignete und angemessene Vorkehrungen, um die rechtmässige Herkunft von Spenden und Sponsoringbeiträgen sicherzustellen.
5. Die Universität kann Spenden und Sponsoringbeiträge ohne Angaben von Gründen ablehnen.