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539o CH-LU

§ 2 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Zusammenarbeit mit der Stiftung Universität Luzern

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Fundraising Policy UniLU · Zusammenarbeit mit der Stiftung Universität Luzern

1. Die Universität kann mit der Stiftung Universität Luzern (Universitätsstiftung) eine Vereinbarung abschliessen und verpflichtet diese darin, die Grundsätze dieser Policy einzuhalten.

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