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539o CH-LU

§ 10 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Übergangsrecht

Schlussbestimmungen
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§ 10 Fundraising Policy UniLU · Übergangsrecht

1. Die Richtlinien der Universität Luzern für die Annahme von privaten Drittmitteln werden mit Inkrafttreten dieser Policy aufgehoben.

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