539o
CH-LU
§ 10 Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) an der Universität Luzern (Fundraising Policy UniLU) - Übergangsrecht
Schlussbestimmungen
§ 10 Fundraising Policy UniLU · Übergangsrecht
1. Die Richtlinien der Universität Luzern für die Annahme von privaten Drittmitteln werden mit Inkrafttreten dieser Policy aufgehoben.