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CH-LU
§ 8 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Grundsatz: Anspruch auf Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung
§ 8 RSB UniLU · Grundsatz: Anspruch auf Beratung und Unterstützung
1. Betroffene, beschuldigte und beobachtende Personen haben Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch die in §§ 9 und 10 genannten Beratungs- und Anlaufstellen.
2. Die betroffene Person ist jederzeit befugt, sich direkt an die untersuchende Stelle (§ 12) zu wenden und eine Abklärung zu beantragen.