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CH-LU
§ 6 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Allgemeine Umgangsformen
Prävention
§ 6 RSB UniLU · Allgemeine Umgangsformen
1. Angehörige der Universität Luzern und Nutzerinnen und Nutzer der universitären Einrichtungen sorgen für einen gegenseitigen respektvollen Umgang im Arbeits-, Lehr-, Studien- und Forschungsalltag.
2. Belästigte Personen und Personen, die Zeugen sexueller Belästigung werden, können die belästigende Person auf die Unzulässigkeit ihres Verhaltens hinweisen.