539n
CH-LU
§ 26 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Überangsrecht
Schlussbestimmungen
§ 26 RSB UniLU · Überangsrecht
1. Die «Campus-Richtlinien» für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium vom 13. Dezember 2011 werden zum 1. Februar 2023 aufgehoben. Laufende Verfahren werden nach dem bisherigen Recht abgeschlossen.