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539n CH-LU

§ 24 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Zusammenarbeit unter den Luzerner Hochschulen

Zusammenarbeit
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§ 24 RSB UniLU · Zusammenarbeit unter den Luzerner Hochschulen

1. Die Fachstelle für Chancengleichheit, die Vertrauenspersonen sowie die Untersuchungsbeauftragten arbeiten mit den entsprechenden Personen und Gremien der anderen Luzerner Hochschulen zusammen. Insbesondere

a. beraten und unterstützen sie sich gegenseitig, unter Wahrung der Vertraulichkeitspflichten,

b. pflegen sie einen regelmässigen Austausch,

c. erstellen sie einen gemeinsamen jährlichen anonymisierten Tätigkeitsbericht zuhanden der Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen und der Fachstellen für Chancengleichheit.

2. Die Rektorenkonferenz der drei Luzerner Hochschulen (ReKoLu) kann gemeinsame Vertrauenspersonen benennen, die für alle drei Hochschulen tätig werden.

3. Im Übrigen wird die Zusammenarbeit, einschliesslich Sensibilisierungskampagnen und anderer Massnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, durch die ReKoLu geklärt. Über die entsprechenden Beschlüsse werden die betroffenen Personen und Instanzen durch die Rektorate informiert.

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