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539n CH-LU

§ 23 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Kostentragung durch die Universität Luzern

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§ 23 RSB UniLU · Kostentragung durch die Universität Luzern

1. Vertrauenspersonen werden für ihren Aufwand auf Auftragsbasis angemessen entschädigt. Einzelheiten regelt der Personaldienst.

2. Der untersuchenden Stelle wird durch die Rektorin oder den Rektor ein angemessenes Budget für ihre Auslagen zur Verfügung gestellt.

3. Werden für das Untersuchungsverfahren Angestellte anderer Hochschulen oder Dritte beigezogen, so werden diese für ihren Aufwand angemessen entschädigt. Einzelheiten regelt der Personaldienst.

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