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CH-LU
§ 22 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Verfahrenskosten
Kosten
§ 22 RSB UniLU · Verfahrenskosten
1. Das Verfahren ist für die Beteiligten grundsätzlich kostenlos.
2. Bei mutwilliger Anhebung und Führung eines Verfahrens können der betreffenden Person die Verfahrenskosten auferlegt werden.
3. Die Rektorin oder der Rektor kann im Einzelfall der betroffenen Person oder der zu Unrecht beschuldigten Person Ersatz der Kosten zusprechen, die ihr durch ein Verfahren entstanden sind.
4. Im Übrigen sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege anwendbar.