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539n CH-LU

§ 2 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 RSB UniLU · Grundsatz

1. Sexuelle Belästigung ist untersagt.

2. Gegen belästigende Personen werden entsprechend der Schwere ihres Fehlverhaltens Massnahmen ergriffen.

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