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CH-LU
§ 2 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Grundsatz
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 RSB UniLU · Grundsatz
1. Sexuelle Belästigung ist untersagt.
2. Gegen belästigende Personen werden entsprechend der Schwere ihres Fehlverhaltens Massnahmen ergriffen.