§ 19 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Abschluss des Verwaltungsverfahrens
§ 19 RSB UniLU · Abschluss des Verwaltungsverfahrens
1. Die untersuchende Stelle schliesst die Sachverhaltsabklärung mit einem Bericht ab. Der Bericht enthält
a. eine detaillierte Darstellung des Verfahrensablaufs,
b. das Ergebnis der Untersuchung, unter Nennung der wesentlichen Beweismittel,
c. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, insbesondere betreffend allfällige Massnahmen.
2. Der Bericht wird der beschuldigten Person zugestellt, verbunden mit der Möglichkeit der Stellungnahme innert einer Frist von 10 Tagen. Der Bericht kann nach Eingang der Stellungnahme, soweit nötig, angepasst werden; bei wesentlichen Änderungen ist eine erneute Frist zur Stellungnahme anzusetzen.
3. Anschliessend übermittelt die untersuchende Stelle den Bericht, die eingegangene Stellungnahme sowie die vollständigen Akten der Rektorin oder dem Rektor. Sie oder er entscheidet über zu treffende Massnahmen und schliesst das Verfahren ab.