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CH-LU
§ 11 Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) - Allgemeines
Verfahren
§ 11 RSB UniLU · Allgemeines
1. Das universitätsinterne Verfahren (sogenanntes Verwaltungsverfahren) und die daran anschliessenden Massnahmen haben zum Ziel, allen Universitätsangehörigen sowie Nutzerinnen und Nutzern der universitären Einrichtungen ein belästigungsfreies und ungestörtes Arbeiten, Studieren, Forschen und Lehren zu ermöglichen.