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539m CH-LU

§ 5 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern - Verpflichtungen und Haftung

Besondere Bestimmungen
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§ 5 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern · Verpflichtungen und Haftung

1. Die Leiterin oder der Leiter der Weiterbildungsakademie kann im Rahmen des Budgets Verpflichtungen eingehen. Mehrjährige Verpflichtungen bedürfen der Genehmigung durch die Erweiterte Universitätsleitung.

2. ...

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