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CH-LU
§ 5 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern - Verpflichtungen und Haftung
Besondere Bestimmungen
§ 5 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern · Verpflichtungen und Haftung
1. Die Leiterin oder der Leiter der Weiterbildungsakademie kann im Rahmen des Budgets Verpflichtungen eingehen. Mehrjährige Verpflichtungen bedürfen der Genehmigung durch die Erweiterte Universitätsleitung.
2. ...