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539m CH-LU

§ 4 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern - Finanzierung

Besondere Bestimmungen
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§ 4 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern · Finanzierung

1. Die Weiterbildungsakademie wird aus dem allgemeinen Budget der Universität Luzern finanziert.

2. Sie kann mit eigenen Weiterbildungsangeboten zur Finanzierung beitragen.

3. Die finanzielle Führung erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere werden

a. Aufwand und Ertrag der Weiterbildungsakademie in der Rechnungslegung der Universität dargestellt,

b. die Weiterbildungsakademie als Kostenstelle der Universität Luzern geführt.

4. Allfällig erbrachte betriebliche und personelle Leistungen zugunsten von Weiterbildungsangeboten der übrigen Trägerschaften (zugewiesene und weitere Weiterbildungsangebote) werden den jeweiligen Kostenträgern verbucht.

5. Der Abschluss von Drittmittelverträgen (zum Beispiel mit dem Schweizerischen Nationalfonds) erfolgt nach vorgängiger Information der Prorektorin oder des Prorektors Lehre und Internationale Beziehungen und unter Beachtung der universitären Vorgaben gemäss § 70 des Universitätsstatuts.

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