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539m CH-LU

§ 3 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern - Leitung

Besondere Bestimmungen
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§ 3 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern · Leitung

1. Die Leiterin oder der Leiter der Weiterbildungsakademie ist der Prorektorin oder dem Prorektor Lehre und Internationale Beziehungen direkt unterstellt.

2. Sie oder er

a. vertritt die Weiterbildungsakademie

i. mit beratender Stimme in der Weiterbildungskommission der Universität Luzern,

ii. gegenüber den weiteren Trägerschaften der Weiterbildungsangebote,

iii. gegenüber den weiteren Organisationseinheiten der Universität Luzern,

iv. in der Öffentlichkeit und in den Medien,

v. im schweizerischen Verband der universitären Weiterbildung und weiteren Verbänden der kantonalen und schweizerischen Weiterbildungslandschaft,

b. ist verantwortlich für die Umsetzung der Aufgaben der Weiterbildungsakademie,

c. erstellt das Budget der Weiterbildungsakademie zuhanden der Prorektorin oder des Prorektors Lehre und Internationale Beziehungen,

d. * ist als Vorgesetzte oder Vorgesetzter für die Personalführung und Personalentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats sowie der zugewiesenen Programmleitung verantwortlich,

e. koordiniert die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats und erlässt allfällige Weisungen,

f. wacht über die Umsetzung der Aufgaben des Sekretariats und beschliesst allfällige Massnahmen,

g. kann eine Sekretariatsleitung bestimmen und mit den entsprechenden Aufgaben und Befugnissen ausstatten,

h. fördert den angebotsübergreifenden Erfahrungsaustausch zwischen den Trägerschaften,

i. verfasst den Jahresbericht zuhanden des Prorektorats Lehre und Internationale Beziehungen.

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