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539m CH-LU

§ 2 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern - Aufgaben

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Organisationsreglement für die Weiterbildungsakademie der Universität Luzern · Aufgaben

1. Die Weiterbildungsakademie hat insbesondere folgende Aufgaben

a. * Sie erfüllt die Aufgaben gemäss § 6 des Rahmenreglements für die Weiterbildung an der Universität Luzern[3].

b. Sie betreibt ein Sekretariat, welches administrative Leistungen zugunsten eigener und zugewiesener Weiterbildungsangebote erbringt.

c. Sie unterstützt die Fakultäten, Departemente, Zentren und Institute bei der Weiterentwicklung der bestehenden und der Entwicklung von neuen Weiterbildungsangeboten.

d. Sie vertritt die Interessen der Weiterbildungsangebote innerhalb der Universität Luzern.

e. * Sie vertritt die gesamte Weiterbildung der Universität gegen aussen und erhöht damit die Sichtbarkeit der Universität im Allgemeinen und der Weiterbildung im Besonderen.

f. Sie fördert die Zusammenarbeit in der Weiterbildung mit anderen Institutionen, insbesondere mit den anderen Hochschulen im Kanton Luzern, mit Einrichtungen des Bildungswesens und der Privatwirtschaft im In- und Ausland.

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