Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539k UniLU CH-LU

§ 8 Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU) - Abschluss des Untersuchungsverfahrens

Vorgehen bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Integritätsreglement UniLU · Abschluss des Untersuchungsverfahrens

1. Die von der oder dem Integritätsbeauftragten oder einer universitätsexternen Person geführten Verfahren werden mit einem Bericht und Empfehlungen an die Rektorin oder den Rektor abgeschlossen.

2. ...

3. ...

4. ...

← § 7a Integritätsreglement UniLU Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU) - Gegenstand § 9 Integritätsreglement UniLU →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →