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UniLU
CH-LU
§ 8 Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU) - Abschluss des Untersuchungsverfahrens
Vorgehen bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
§ 8 Integritätsreglement UniLU · Abschluss des Untersuchungsverfahrens
1. Die von der oder dem Integritätsbeauftragten oder einer universitätsexternen Person geführten Verfahren werden mit einem Bericht und Empfehlungen an die Rektorin oder den Rektor abgeschlossen.
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