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§ 6a Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU)

Beratungs- und Schlichtungsstellen
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§ 6a Integritätsreglement UniLU

1. Angehörige der Universität Luzern können sich bei Fragen oder Streitigkeiten betreffend wissenschaftliche Integrität an die Leiterin oder den Leiter der Stelle für Forschungsförderung («Grants Office») oder an deren oder dessen Stellvertretung wenden.

2. In Konfliktsituationen zwischen Universitätsangehörigen kann die Ombudsstelle der Universität Luzern angerufen und um Vermittlung ersucht werden.

3. Beratungsgespräche sind vertraulich. Eine Meldung an die Integritätsbeauftragte oder den Integritätsbeauftragten ist grundsätzlich nur im Einverständnis mit der ratsuchenden Person zulässig.

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