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§ 3 Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU) - Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität und wissenschaftlichen Praxis

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§ 3 Integritätsreglement UniLU · Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität und wissenschaftlichen Praxis

1. Die Einhaltung der national und international anerkannten Grundprinzipien der wissenschaftlichen Integrität sind für die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Forschung unabdingbar. Forscherinnen und Forscher der Universität Luzern sind den Prinzipien der Verlässlichkeit, der Redlichkeit, des Respekts und der Verantwortung verpflichtet und stehen im selbstkritischen Dialog mit der Wissenschaftsgemeinschaft und der Öffentlichkeit.

2. Soweit die Universität Luzern keine anderslautenden Regelungen getroffen hat, sind die in der Forschungsgemeinschaft sowie in den einzelnen Fächern anerkannten Regeln der wissenschaftlichen Integrität anwendbar, insbesondere der Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz.

3. Interessenkonflikte im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt sind von allen Beteiligten der Projektleitung und allfälligen Geldgebern mitzuteilen. Interessenkonflikte der Projektleitung sind zusätzlich vor Projektbeginn der Prorektorin oder dem Prorektor Forschung offenzulegen.

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