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§ 14 Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 14 Integritätsreglement UniLU · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

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