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UniLU
CH-LU
§ 1 Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern (Integritätsreglement UniLU) - Gegenstand
Allgemeines
§ 1 Integritätsreglement UniLU · Gegenstand
1. Gegenstand dieses Reglements sind die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität sowie der guten wissenschaftlichen Praxis (nachfolgend Grundsätze). Diese betreffen insbesondere die Planung, Durchführung, Veröffentlichung und Begutachtung von Forschungsarbeiten sowie das Datenmanagement und den Umgang mit Materialien.