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CH-LU
§ 7 Reglement betreffend die Weiterbeschäftigung an der Universität Luzern nach der Erfüllung des 65. Altersjahres - Rechte nach der Emeritierung
Ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren
§ 7 Reglement betreffend die Weiterbeschäftigung an der Universität Luzern nach der Erfüllung des 65. Altersjahres · Rechte nach der Emeritierung
1. Nach Beendigung der Anstellung behalten emeritierte ordentliche und ausserordentliche Professorinnen und Professoren folgende Rechte
a. Recht auf Titelführung als «Prof. em.»,
b. auf Wunsch wird der Mail-Account weitergeführt; die Verlängerung ist jährlich bis jeweils am 15. Dezember an die Informatikdienste zu melden,
c. der Zugriff auf die ZHB-E-Medien mit VPN ist gewährleistet;
d. die weitere Nutzung der SWITCH edu-ID ist gewährleistet (z. B. für Swisscovery RZS),
e. die weitere weltweite kostenlose Nutzung des Wireless LAN «eduroam» in den Hochschulen ist gewährleistet,
f. die CampusCard kann behalten und deren Gültigkeit jeweils Ende Jahr verlängert werden.